Fast jeder wünscht sich, so lange wie möglich selbstbestimmt und unabhängig zu Hause zu leben. Aber es kommen vielleicht einmal Tage, an denen Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dann sind wir für Sie da – und das sieben Tage die Woche. Sie können sich auf uns verlassen.
Wir pflegen nach einem ganzheitlich fördernden Konzept und sehen jeden Menschen grundsätzlich als selbstständig und selbstverantwortlich an. Wir betrachten uns als Gast im Haus unserer Kunden und achten seine persönlichen Wünsche und Überzeugungen.
Grundpflege – Körperpflege
Gemeinsam mit Ihnen planen wir die für Sie notwendigen Leistungen. Sie haben die Wahl zwischen Leistungen aus dem Leistungskomplexkatalog oder aber Sie buchen einfach nur Pflegezeit und entscheiden dann individuell, welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Medizinische Behandlungspflege
Ärztliche verordnete Behandlungspflegen werden von qualifizierten Pflegefachmitarbeitern erbracht.
Hierzu zählen alle Leistungen, die von unserem Pflegedienst mit den Krankenkassen als Vertragspartner nach § 132 a Abs. 2 SGB V als Leistungsangebot abgeschlossen wurden.
Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson
Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
Entlastungsleistungen § 45b
Alle Pflegebedürftigen (Pflegerad 1 – 5) die zu Hause gepflegt werden, erhalten einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € monatlich. Dieser soll die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen unterstützen, z.B. zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag, zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Notrufsystem 24 Stunden für Sie da