Leistungen der Haushaltshilfe werden ganz oder in Teilen von der Krankenkasse oder der Pflegekasse getragen. Unter Haushaltshilfe versteht man alle Dienstleistungen, die erbracht werden, wenn es dem Versicherten nicht möglich ist, den Haushalt zu führen. Je nach individueller Situation werden Tätigkeiten wie Putzen, Kochen und Waschen, Betreuungsleistungen oder auch Botengänge erledigt.
Haushaltshilfe steht Ihnen zu, wenn Sie ins Krankenhaus müssen, Schwangerschaftsbeschwerden oder eine schwere Krankheit haben und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, in Ihrem Haushalt lebt. Aber auch ohne Kind im Haushalt gibt es Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten.
Wenn Sie krank sind, Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten müssen, eine Kur oder eine Rehabilitationsmaßnahme annehmen, dann können Sie eine Haushaltshilfe beantragen. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht allerdings nur, wenn niemand anderes Ihren Haushalt übernehmen kann.
Rund um Ihre Entbindung können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, wenn keine andere Person in Ihrem Haushalt die Tätigkeiten übernehmen kann. Sollten Sie während der Schwangerschaft Beschwerden haben, steht Ihnen eine Haushaltshilfe teilweise auch schon vor der Geburt des Kindes zu.
Auch ohne Kind können Sie unter Umständen eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, und zwar dann, wenn Sie den Haushalt wegen schwerer Krankheit oder einer Operation nicht alleine weiterführen können. Der Anspruch besteht für maximal 4 Wochen.
Sichtreinigung
Als Sichtreinigung verstehen wir das einfache Aufräumen der Wohnung und das Beseitigen von sichtbaren Verschmutzungen. Dazu gehören z.B. Tische abwischen, Mülleimer leeren, Teilwischen des Fußbodens etc.
Unterhaltsreinigung
Als Unterhaltsreinigung bieten wir Ihnen die täglich anfallenden Reinigungsarbeiten zum Erhalt der von Ihnen gewünschten Sauberkeit in ihrer Wohnung. Typische Arbeiten der Unterhaltsreinigung sind:
Grundreinigung (keine Leistung der Krankenkasse, nur als Selbstzahler)
Die Grundreinigung, oder auch den Frühjahrsputz, bieten wir Ihnen ein- bis zweimal jährlich zusätzlich zur regelmäßigen Unterhaltsreinigung an. Hier finden Sie dann folgende Leistungen:
Bügeln, Wäschepflege und Betten beziehen
In Rahmen der Unterhaltsreinigung können Sie auch gerne aus den Leistungen der Wäschepflege wählen:
Selbstzahler
Unsere Leistungen der Hauswirtschaft können Sie selbstverständlich auch als reine Privatleistung von uns erhalten. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.